Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Allgemein

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Kerstin Junker Fotografie (nachfolgend: Fotografin genannt) ausgeführten Angebote und Leistungen. Sollten Nachbestellungen aus dem Auftrag folgen, so gelten für diese ebenfalls die vorliegenden AGB, sofern keine abweichenden oder anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss  und Termin

Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (via E-Mail, Messenger oder WhatsApp) der Fotografin kommt der Vertrag zustande.

Die damit erfolgte Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

§ 3 Abnahme und Korrektur

- Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

- Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.

- Nach erfolgter Abnahme sowie vollständiger Zahlung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z.B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).

§ 4 Honorar, Rechnung und Fälligkeiten

- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 19% MWSt., gemäß aktueller Preisliste und Gültigkeit auf dieser Webseite. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnungen und Quittungen separat ausgewiesen.

- Für das Shooting und die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Paketpreis oder festgelegte Pauschale inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Die Bildbearbeitung ist im Preis eingeschlossen. Aufwändige Vor- und Nacharbeiten (Beratungen, Modelsuche und -buchung, zeitaufwändiger Schriftverkehr, Locationbegehungen etc.) sowie Retuschen, Auswahlgalerien und andere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei Abrechnung nach Stundenlohn eine Anzahl von maximal 10 Dateien je Stunde. Darüber hinaus fotografierte und bearbeitete  Bilder werden nach Absprache separat berechnet. Papierabzüge oder andere Nachbestellungen sind nicht im Paketpreis enthalten.

- Nebenkosten (Reisekosten, Anfahrt) sind vom Auftraggeber zu tragen. Labor- und Materialkosten für die Paketinhalte sind nicht im Paketpreis bzw. in der festgelegten Pauschale enthalten.

- Die Rechnung wird vorab via Überweisung oder PayPal erbracht und ist sofort nach Erhalt zu zahlen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen vor Beginn des Shootings getroffen werden.

- Der Versand der Fotos erfolgt via Datentransfer bzw. Cloud (Wetransfer - Dropbox nur nach Vereinbarung). Der Auftraggeber kann die Dateien auch gegen Aufpreis und Zahlung der Portokosten auf CD oder USB-Stick erhalten. Reportagefotos werden grundsätzlich als DVD oder USB-Stick versendet.

- Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

- Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

- Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach und erfolgt auch nach einer schriftlichen Anmahnung keine Zahlung, behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

§ 5 Stornierung, Terminverschiebung, Rücktrittsrecht

- Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, so muss er diesen Umstand 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen.

- Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage des Auftraggebers nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat die Fotografin das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars einzubehalten.

Maßgebend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs und der Grund der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.

- Die Fotografin ist Ihrerseits berechtigt, aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter u.ä. ) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich telefonisch oder schriftlich (bspw. per E-Mail, WhatsApp oder Messenger) in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall hat die Fotografin einen Ersatztermin zu den gleichen Vertragsbedingungen anzubieten.

- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung/Anzahlungen Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

§ 6 Gestaltungsfreiheit

Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt. Aufnahmen mit Vorder- und Hintergrundunschärfe, bei vorhandenem Licht, ggf. mit Körnung und Rauschen entsprechen der künstlerischen Arbeit der Fotografin und sind kein Reklamationsgrund. Wünscht der Auftraggeber nach der Entwicklung Änderungen, so hat er die anfallenden Mehrkosten zu tragen.

§ 7 Bildnis- und Persönlichkeitsrechte

- Personen, die auf Bildmaterial erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen oder nicht aus der Anonymität herausgehoben werden.

- Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.

§ 8 Haftung, Verjährung, Gefahrtragung

- Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

- Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch beteiligte Tiere entstehen, übernimmt die Fotografin keine Haftung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungshöhe ist begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

- Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz, sofern sie nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Fotografin beruhen.

- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien, sowie Daten (online und offline) liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.

Ansprüche gemäß §634 BGB aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der fertigen Arbeiten.

§ 9 Sonstiges

- Während des Shootings ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet

- Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin USB-Sticks, DVD-R oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind.

- Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks und eine Reklamation nicht berechtigt.

- Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis und ohne Gewähr auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrags zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.

- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.

§ 10 Urheberrecht, beiderseitiges Nutzungsrecht, Vertragsstrafe

- Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerde im Sinne von §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

- Urheberrechte sind nicht übertragbar. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

- Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen bis zu einer Höhe von der zehnfachen Rechnungssumme zu verlangen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG- oder PNG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen.

- Eine Veröffentlichung der weboptimierten digitalen Datei ist möglich, dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin namentlich zu nennen.

- Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphone Apps wie z.B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

- Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich wiedersprechen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Shootings bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 12 Widerrufsrecht & Folgen des Widerruf

Der Auftraggeber hat das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

 

Kerstin Junker

Ludwig-Weber-Str. 4

97789 Oberleichtersbach